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Aufgaben der Bundestagsabgeordneten

Die wichtigste Aufgabe der Bundestagsabgeordneten ist die Gesetzgebung

Der Deutsche Bundestag ist das gesetzgebende Verfassungsorgan in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundestagsabgeordneten entscheiden alleinig über alle Bundesgesetze, bei denen eine Beteiligung der Bundesländer laut Grundgesetz nicht vorgesehen ist.

Auf dieser Seite (siehe links) finden Sie eine Auflistung der Pfeil_grau parlamentarischen Initiativen aus der Mitte des Deutschen Bundestages, für die ich in den vergangenen Monaten persönlich eingetreten bin.

Die Bundestagsabgeordneten werden als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt vom Volk gewählt. Damit kommt ihnen die zentrale Stellung im politischen System Deutschlands und eine herausragende Verantwortung für unsere Demokratie und unser Land zu. Die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages bildet den demokratischen Willen der wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und -bürger ab. Während der vierjährigen Legislaturperiode entscheiden die Abgeordneten, die sich je nach ihren politischen Programmen und Parteizugehörigkeiten in Fraktionen zusammenschließen, dann mit absoluter Mehrheit (bzw. bei Änderungen des Grundgesetzes mit Zweidrittelmehrheit) über die Bundesgesetze.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat mit 16 Bundesländern. D.h. diese besitzen eigene Gesetzgebungskompetenzen. Daher muss bei Gesetzgebungsvorhaben, die bestimmte im Grundgesetz festgelegte Länderkompetenzen betreffen, die Länderkammer (Bundesrat) über das jeweilige Gesetz zusätzlich zum Deutschen Bundestag mit abstimmen.

Pfeil_grauEine vollständige Ansicht des Gesetzgebungsprozesses finden Sie im Informationsportal des Deutschen Bundestages.

Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers

Zu Beginn einer neuen Legislaturperiode (und im sehr seltenen Falle einer Vertrauensfrage oder eines konstruktiven Misstrauensvotums) wählen die Bundestagsabgeordneten mit absoluter Mehrheit die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Die Regierungschefin bzw. der Regierungschef ernennt dann die Bundesministerinnen und Bundesminister.

Kontrolle der Bundesregierung

Der Deutsche Bundestag hat die Aufgabe, die Arbeit der Bundesregierung zu kontrollieren. Dazu stehen allen Fraktionen je nach Mitgliederstärke verschiedene Kontrollinstrumente wie die Befragung der Mitglieder der Bundesregierung, die Kleinen und Großen Anfragen an die Bundesregierung oder die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen zur Verfügung.

Wahl der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten

Die Bundestagsabgeordneten stellen die Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung, in der alle 5 Jahre das Staatsoberhaupt gewählt wird. Die andere Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung entsenden die Bundesländer.

Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht

Die Richter am Bundesverfassunggericht, das als unabhängiges Verfassungsorgan bei Anrufung darüber entscheidet, dass die Gesetze grundgesetzkonform ausgestaltet werden, bestimmt der Bundestag mit absoluter Mehrheit.


 
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© Dr. Hans-Peter Friedrich MdB, 2012