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Aufgaben der Bundestagsabgeordneten Die wichtigste Aufgabe der Bundestagsabgeordneten ist die Gesetzgebung Der Deutsche Bundestag ist das gesetzgebende Verfassungsorgan in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundestagsabgeordneten entscheiden alleinig über alle Bundesgesetze, bei denen eine Beteiligung der Bundesländer laut Grundgesetz nicht vorgesehen ist. Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers Zu Beginn einer neuen Legislaturperiode (und im sehr seltenen Falle einer Vertrauensfrage oder eines konstruktiven Misstrauensvotums) wählen die Bundestagsabgeordneten mit absoluter Mehrheit die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Die Regierungschefin bzw. der Regierungschef ernennt dann die Bundesministerinnen und Bundesminister. Kontrolle der Bundesregierung Der Deutsche Bundestag hat die Aufgabe, die Arbeit der Bundesregierung zu kontrollieren. Dazu stehen allen Fraktionen je nach Mitgliederstärke verschiedene Kontrollinstrumente wie die Befragung der Mitglieder der Bundesregierung, die Kleinen und Großen Anfragen an die Bundesregierung oder die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen zur Verfügung. Wahl der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten Die Bundestagsabgeordneten stellen die Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung, in der alle 5 Jahre das Staatsoberhaupt gewählt wird. Die andere Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung entsenden die Bundesländer. Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht Die Richter am Bundesverfassunggericht, das als unabhängiges Verfassungsorgan bei Anrufung darüber entscheidet, dass die Gesetze grundgesetzkonform ausgestaltet werden, bestimmt der Bundestag mit absoluter Mehrheit. |
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Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP. 
