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Beitrag für den Oberfrankenkurier Dr. Hans-Peter Friedrich: Keine halben Sachen bei der Schuldenbegrenzung! Die aktuelle Finanzkrise ist eine große Herausforderung für alle staatlichen Ebenen. Für den Bundeshaushalt gerät der Zeitplan für einen ausgeglichenen Haushalt 2011 in Gefahr. Aber es wäre ein verheerender Fehler, das Ziel, dass die Haushalte ohne neue Schulden auskommen und Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind, aufzugeben. Vor allem die junge Generation in diesem Land erwartet zu Recht, dass wir ihr nicht nur eine intakte Umwelt, sondern auch ein intaktes Wirtschafts- und Finanzsystem hinterlassen. Der Marsch in den Schuldenstaat muss gestoppt werden. Die bisherige Ausnahmeregel der Verfassung, die bei einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts eine höhere Neuverschuldung als öffentliche Investitionen erlaubt, hat sich als ungeeignet erwiesen. Sie hat in den vergangenen Jahren die hohe Verschuldung bei Bund und Ländern begünstigt und zu einem Schuldenberg von rund 1.500 Mrd. Euro geführt. An die Stelle des heutigen Art. 115 GG muss deshalb eine wirksame Schuldenbremse treten. Mit diesem Ziel meinen es Bundesfinanzminister Steinbrück und die SPD offensichtlich nicht ernst: Während Steinbrück Jahr für Jahr eine Neuverschuldung von 0,5% BIP zulassen möchte, wollen seine linken Parteifreunde sogar 0,75% BIP erlauben. Ergänzend soll ein breiter Katalog von weiteren Ausnahmemöglichkeiten hinzukommen. Dies ließe die Ausnahme schnell zur Regel werden und wäre damit noch schlechter als die derzeitige Lösung. Diese Vorschläge sind für die Union inakzeptabel. Wir wollen einen strukturellen Haushaltsausgleich, d.h. bei normaler Konjunktur dürfen keine neuen Schulden aufgenommen werden. Gleichzeitig brauchen wir ein Berechnungsverfahren, das im Abschwung die Kreditaufnahme erlaubt und im Aufschwung zur Bildung von Haushaltsreserven verpflichtet. Kredite, die unverhofft während eines Haushaltsjahres aufgenommen werden müssen, sind verbindlich innerhalb kurzer Zeit zurückzuzahlen. Zu denken ist an einen Zeitraum von zwei Jahren. Dadurch bleiben die Schulden der Vergangenheit nicht nur wegen der jährlichen Zinsbelastung, sondern auch mit ihren Tilgungen im Haushaltsgedächtnis. Lediglich in außerordentlichen, unvorhersehbaren Notsituationen wie Naturkatastrophen sollte eine zusätzliche Verschuldung mit 2/3-Mehrheit im Parlament zugelassen sein. Auch hier ist jedoch die Rückzahlung zu regeln. Die Föderalismuskommission hat eine historische Chance, die Finanzen unseres Landes in geordnete Bahnen zu lenken. Wenn die SPD zu dieser Disziplinierung der öffentlichen Haushalte nicht bereits ist, wird es keine Einigung mit uns geben. verfasst am 13.10.2008 |
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