Ampel bestraft Vermieter

23.09.2022

Nach Plänen der Bundesregierung soll es ab 2023 eine Aufteilung der 2021 eingeführten CO2-Abgaben zwischen Vermieter und Mieter geben. Dazu erklärt der hochfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Friedrich:

Das Ziel der Bundesregierung, Mieter und Vermieter zum Einsparen von Energie anzureizen, wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Aufteilung der Energiekosten nicht erreicht: Er ist weder zu Ende gedacht, noch praxistauglich!

Der in den Heizkosten enthaltene Kohlendioxidpreis soll auf Grundlage eines Stufenmodells sowohl auf Mieter als auch auf Vermieter aufgeteilt werden. Dabei orientiert sich das Stufenmodell am tatsächlichen Energieverbrauch und nicht am energetischen Zustand des Gebäudes.

Dies ist häufig ungerecht. Auch wenn der Vermieter kostenintensiv energieeffizient saniert hat, kann der Energieverbrauch sehr hoch sein. Denn wie viel Brennstoff letztlich verbraucht wird, hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der Mieter, dem individuellen Nutzungsverhalten oder den Witterungsbedingungen vor Ort. Der Vermieter darf dann mit einer entsprechend hohen Kostenbeteiligung rechnen.

Gerade in Regionen wie Hochfranken, wo der Mietspiegel ohnehin niedrig ist, wird es sich, wenn dieses Gesetz so verabschiedet wird, für private Kleinvermieter noch weniger lohnen, teuer zu investieren und zu vermieten.

Umgekehrt können auch die Mieter die Leidtragenden sein: Kinderreiche Familien und ältere Menschen, die für gewöhnlich mehr Energie brauchen, werden es schwerer haben, Wohnungen zu finden.  

Hinzu kommt, dass das von der Ampel vorgelegte Modell extrem bürokratisch und kompliziert ist und ausweislich des Gesetzentwurfs zu vermehrten Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern führen kann.

Besser wäre es, bei der Kostenaufteilung auf den energetischen Zustand des Gebäudes abzustellen. Dieses Modell hat Lenkungswirkung in zwei Richtungen: Es setzt für den Vermieter den Anreiz, zu sanieren, damit sein Anteil an der Umlage sinkt. Mieter hingegen werden angehalten, weniger zu verbrauchen und dadurch ihre Kosten zu reduzieren.

Begleitend bedarf es für die Vermieter positiver Anreize in Form von einer verlässlichen öffentlichen Förderung und von besseren Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung.
So aber sät die Ampel Zwietracht und wird ihren hoch gesteckten Klimazielen kaum gerecht. 

Berlin, 22. September 2022