Hilfen für energieintensive Unternehmen müssen an Realität angepasst werden

20.05.2022

In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck MdB machen die Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner und Dr. Hans-Peter Friedrich auf die prekäre Lage aufmerksam, in der sich vor allem energieintensive Unternehmen wegen der aktuellen Energiekrise befinden. „Bereits seit dem Herbst 2021 steigen die Preise für Strom und Energie dramatisch an. Hinzu kommt eine Rekordinflation mit über sieben Prozent. Der Angriffskrieg des russischen Präsidenten Putin wirkt auf dem Energiemarkt zusätzlich als Brandbeschleuniger“, so der Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Friedrich.
„Die deutsche Wirtschaft, die noch die Folgen der Pandemie zu verkraften hat, leidet massiv unter diesen Umständen. Besonders erdrückend ist die Situation für energieintensive Unternehmen,“, so die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner. „In dieser Situation erachten wir befristete Energie-, Strom- und Umsatzsteuersenkungen als Mittel der Wahl. Sie würden in der Breite wirken und die Liquidität der Unternehmen sicherstellen“, fordert Friedrich.
„Die Zuschüsse, die die Bundesregierung im Rahmen ihres Maßnahmenpakets für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen vorsieht, drohen hingegen nicht die gewünschte Wirkung zu erzielen. Die veröffentlichten Eckpunkte hierzu zeigen vielmehr, dass die Voraussetzungen hoch angesetzt werden sollen. Sie gehen über die europäischen Maßstäbe hinaus und werden damit nicht überall dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden und zusätzlich Ungleichheiten im Binnenmarktes befeuern“, so Zeulner.

„Einige Unternehmen können die Preissteigerungen nicht einfach an die Kunden weitergeben, da sie an bereits bestehende Verträge gebunden sind. Gerade die Bundesregierung muss eine Perspektive aufzeigen, wie sie trotz Preissteigerungen von beispielsweise über 200 Prozent bei Gas das Unternehmen auch noch nach diesen schwierigen Zeiten weiterführen können und dadurch auch viele hundert Arbeitsplätze sichern können“, so die Abgeordneten Zeulner und Friedrich.
Die Abgeordneten fordern daher: Die Konkretisierung der Programmbedingungen und den Krisenbeihilferahmen der EU-Kommission vom 23. März 2022 in Gänze auszuschöpfen.

Hierzu zählt insbesondere

  • den vollen Entlastungszeitraum von Februar bis Dezember 2022 zu nutzen;
  • auf die Listung nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen zu verzichten oder eine Ausnahme-Regelung für weitere energieintensive Unternehmen außerhalb dieser Liste zu schaffen.
  • auf die geplante einmalige Absenkung der Förderung im Juli 2022 zu verzichten.