Nachhaltige Impulse für Einzelhandel und Innenstädte

01.04.2022

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit einem Forderungspaket an die Bundesregierung den Einzelhandel und die Innenstädte in Deutschland beleben. Dazu erklärt der hochfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete
Dr. Hans-Peter Friedrich:

Das Kaufverhalten hat sich in den vergangenen Jahren massiv geändert. Ein großer Teil unseres Konsums hat sich aus den Geschäften ins Internet verlagert. Vor allem der Einzelhandel im ländlichen Raum wird von diesem tiefgreifenden Wandel schwer getroffen. Auch bei uns in Hochfranken wird das vielerorts sichtbar.

Die Corona-Pandemie hat diesen Trend noch einmal deutlich verschärft: 2022 wird es in Deutschland rund 16.000 Geschäfte weniger geben als noch 2021 und rund 60.000 weniger im Vergleich zu 2015. Die Folge sind nicht nur Leerstände und verwaiste Innenstädte. Wenn Geschäfte sterben, gehen immer auch Arbeitsplätze verloren und die bedarfsorientierte Nahversorgung leidet.

Ein gesamtgesellschaftliches Gegensteuern ist notwendig, um den für unser Zusammenleben so wichtigen "Kultur- und Lebensraum Innenstadt“ nachhaltig und langfristig zu erhalten. Wir müssen Städte und Gemeinden in die Lage versetzen, aus eigener Kraft und gemeinsam mit allen Akteuren ihre Innenstädte und Ortskerne wiederzubeleben und zukunftsfest zu gestalten. Dafür brauchen wir insbesondere verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und strukturelle Anpassungen.

Wir fordern die Bundesregierung daher u.a. dazu auf,

  • wirksame steuerliche Instrumente für eine rasche Erholung der innerstädtischen Betriebe einzuführen, insbesondere eine Ausweitung der steuerlichen Verlustverrechnung;
  • zu prüfen, ob und welche wirksamen Entlastungsmaßnahmen bei der Grunderwerbsteuer für die Innenstadt möglich und sinnvoll sind;
  • einen Innenstadt- und Ortskernfonds aufzulegen, mit dem innovative Projekte zur Reaktivierung von Innenstädten und Ortskernen unterstützt werden können;
  • digitale Projekte der Innenstadtentwicklung gezielt zu unterstützen, z.B. Smart-City-Ansätze, digitales Leerstandsmanagement, Brachflächenkataster sowie Instrumente zur Verbesserung der Einbindung von Eigentümern in transformative Planungsprozesse;
  • ein Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Organisation von Unternehmensnachfolgen auszubauen;
  • die Rechtsbereiche Umwelt-, Ordnungs-, Bau- und Planungsrecht so zu harmonisieren und zu vereinfachen, dass der kommunale Instrumentenkasten besser und schneller anwendbar wird. Für das Bauplanungsrecht bedeutet dies, dass ein Bauantrag für Wohnimmobilien oder eine Umwidmung der Gewerbenutzung zur Wohnnutzung nach regulär zwei Monaten bearbeitet sein muss.