Kein 200-Milliarden-Blankoscheck für die Ampel!

21.10.2022

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ will die Ampel-Koalition die Finanzierung ihres 200 Mrd. Euro-Abwehrschirms umsetzen. Das Gesetz wurde heute abschließend im Deutschen Bundestag beraten. Dazu erklärt der hochfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Friedrich:

Seit den Vorschlägen der Gaskommission vor über einer Woche hat sich die Bundesregierung nicht dazu geäußert, ob und wie sie diese Vorschläge konkret aufgreifen will. Sie schweigt zur Ausgestaltung von Gaspreisbremse, Strompreisentlastungen, schnellen Unternehmenshilfen und Einmalzahlung im Dezember. Dennoch wurde heute vom Deutschen Bundestag die pauschale Zustimmung zu einer 200 Mrd. Euro Kreditermächtigung erwartet.

Mit anderen Worten: Bevor klar ist, welche Maßnahmen konkret geplant sind und was sie kosten, soll der Bundestag pauschal einen Blankoscheck über 200 Mrd. Euro ausstellen.

Dieses Vorgehen ist eine Missachtung des Parlaments, das vor allem über das Haushaltsrecht eine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung hat. Die Ausübung einer solchen Kontrolle ist jedoch nicht möglich, wenn lediglich ein Blankoscheck für die Regierung gefordert wird.

Der gewählte Finanzierungsweg widerspricht außerdem einer soliden Haushaltspolitik. Vielmehr hält die Ampel an ihrer Strategie fest, in Krisenzeiten übermäßige Haushaltspolster anzulegen, um diese dann in den Folgejahren zu nutzen. An der Verfassungsmäßigkeit dieses Vorgehens bestehen erhebliche Zweifel.

Statt 200 Mrd. Euro ins Schaufenster zu stellen, hätte die Bundesregierung ein konkretes und wirksames Entlastungskonzept inklusive Finanzierung vorlegen müssen, das die Bürger und Unternehmen spürbar entlastet.

Hierzu gehört:
- Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), der zu Corona-Zeiten eingerichtet worden ist, muss mit konkreten Maßnahmen und konkreten Zahlen hinterlegt werden. Hierzu gehört neben Gas- und Strompreisbremse auch, eine wirksame finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen sicherzustellen.
- Auf eine gesonderte Kreditermächtigung im WSF wollen wir verzichten. Die notwendigen Mittel müssen über die Bundeshaushalte 2022 sowie 2023 und ggf. 2024 zugeführt werden.
- Aufstellung eines konkreten und verbindlichen Tilgungsplans.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Wir haben unsere Forderungen nach einem soliden Mix aus Entlastung, Energieeinsparung und Energieangebotsausweitung mit einem Entschließungsantrag verdeutlicht.