Ampel erschwert Export- und Investitionsgarantien – Belastung für deutsche Wirtschaft!

13.10.2023

Die Bundesregierung will neue klimapolitische Bedingungen für Export- und Investitionsgarantien beschließen. Dazu erklärt der hochfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Friedrich:

Mit den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums, neue Hürden für die staatlichen Export- und Investitionsgarantien zu schaffen, wird unser deutscher Mittelstand geschwächt.
Die Exportgarantien (sogenannte Hermes-Deckungen) und Investitionsgarantien des Bundes sind eine elementare Stütze für unsere international agierenden Unternehmen. Die Bundesregierung will die Bedingungen dafür ändern. Künftig sollen die entsprechenden Exportgüter in wünschenswert (grüne Kategorie) und nicht wünschenswert (rote Kategorie) unterteilt werden. Vermeintlich klimaschädliche Produkte sollen keine Exportabsicherung mehr erhalten.

In der Folge werden große internationale Konzerne den Export dieser Produkte schlicht über eine ausländische Niederlassung vollziehen. Kleinere mittelständische Unternehmen hingegen, die keine solche Niederlassung haben, werden durch ausländische Wettbewerber mit oft weniger nachhaltigen Technologien ersetzt. Das heißt, unsere deutschen Anbieter, die in weniger entwickelten Ländern der Welt einen positiven Beitrag zum Klimaschutz beitragen könnten, werden durch ausländische Wettbewerber mit oftmals weniger nachhaltigen Technologien ersetzt. Damit werden nicht die Ziele zur CO2-Einsparung erreicht, sondern insbesondere unser deutscher Mittelstand beim Export schwer belastet und in der Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt.

• Die neuen klimapolitischen Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien dürfen in ihrer jetzigen Form nicht in Kraft gesetzt werden.

• Technologien und Produkte, die insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern noch zu wesentlichen Emissionsreduktionen beitragen können, dürfen nicht pauschal von der staatlichen Garantievergabe ausgeschlossen werden.

• Vor Inkrafttreten neuer Sektorleitlinien müssen die Auswirkungen auf das Exportgeschäft hochspezialisierter mittelständischer Unternehmen beachtet werden, um deren Existenzgrundlage nicht zu gefährden.