Apotheken müssen entlastet werden!

22.02.2023

Die Apotheken stehen derzeit vor vielen Herausforderungen. Dazu hat der
hochfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Friedrich mit
Apothekern aus der Region und mit dem zuständigen Berichterstatter der
Unionsfraktion im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags
Dr. Georg Kippels MdB eine Online-Gesprächsrunde initiiert. Dazu erklärt
der Abgeordnete:

Die aktuellen Herausforderungen der Apotheken setzen ihnen massiv zu.
Die größten Probleme werden verursacht durch eine von der normalen
Preisentwicklung abgekoppelten Apothekenvergütung, durch
Personalmangel sowie durch teilweise unsinnige Bürokratie.

• Es war von der Ampel nicht richtig, den sog. Kassenabschlag, den
Apotheker pro abgegebenes verschreibungspflichtiges Medikament an die
Krankenkassen zahlen müssen, von 1,77 Euro auf 2 Euro anzuheben. Die
Vergütung der Apotheken basiert auf einheitlichen Honoraren und
Abgabenpreisen für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die im Schnitt
mehr als 80 Prozent des Umsatzes der Apotheken ausmachen. Davon
müssen sie Löhne, Miete, Energie und Sonstiges bestreiten. In Zeiten
explodierender Preise, ist das eine nicht hinnehmbare Kürzung.

• Junge Apotheker könnten durch eine flexiblere Handhabe bei den
Notdiensten, die den Apotheker eine Woche lang an die Apotheke binden,
gewonnen werden. So müsste der örtliche Bedarf an Notdiensten genau
analysiert werden. Jedenfalls macht es nicht viel Sinn, einen Apotheken-
Notdienst anzubieten, wenn der Bereitschaft habende Arzt viele Kilometer
entfernt sitzt und dort auch eine Apotheke Notdienst hat.

• Unnötige Bürokratie muss abgebaut werden, damit die vorhandenen
Ressourcen vernünftig eingesetzt werden können. Insbesondere müssen
aufwendige Befähigungsnachweise zur Abgabe von Hilfsmitteln oder
Medizinprodukten, wie z.B. Insulinnadeln oder Blutdruckmessgeräte, auf
ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Ebenso sollten die Regelungen
der sog. Retaxationen überarbeitet werden. Dabei können die
Krankenkassen die Erstattung eines durch den Apotheker bereits
abgegebenen Arzneimittels ganz oder teilweise zurückzufordern, wenn
auch nur ein kleiner Formfehler vorliegt, wie z.B. das Fehlen der
Telefonnummer des verschreibenden Arztes auf dem Rezept. Bei allem
Verständnis für das hohe Kontrollbedürfnis sind hier Grenzen zu setzen.

• Und schließlich müssen die Erleichterungen für Apotheker bei der
Arzneimittelversorgung, die während der Pandemie eingeführt wurden,
über den 7. April hinaus verlängert werden. So sind die aktuell erweiterten
Austauschmöglichkeiten, die ein Apotheker hat, wenn ein Medikament nicht
lieferbar oder nicht verfügbar ist, eine erhebliche Erleichterung.

Das Apothekensterben ist eine akute Bedrohung für die flächendeckende
Gesundheitsversorgung. Versandapotheken können zwar eine sinnvolle
Ergänzung sein, aber sie können nicht die personengestützte Versorgung
ersetzen.