GKV-Spargesetz schadet der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum!

21.10.2022

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist gestern Abend im Deutschen Bundestag abschließend beraten worden. Dazu erklärt der hochfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Friedrich:

Die gesetzliche Krankenkasse hat eine massive Finanzlücke für das Jahr 2023. Mit dem verabschiedeten Gesetz schafft es die Bundesregierung aber nicht, ihrer Verantwortung für eine faire und nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gerecht zu werden. Vielmehr schadet sie der Gesundheitsversorgung gerade im ländlichen Raum. Wieder einmal hat sie im Vorfeld die massiv vorgebrachte Kritik ausgeblendet.

Das von der Ampel beschlossene Gesetz führt zu erheblichen Belastungen für gesetzlich Versicherte, die ohnehin schon durch Inflation und explodierenden Energiekosten enormen Härten ausgesetzt sind. Auch wird die während der Corona-Krise erfolgte Deckelung der Sozialbeiträge auf 40 Prozent aufgegeben. 

Indem die Ampel die Neupatientenregelung infrage stellt, erschwert sie den Patienten den Zugang zur ärztlichen Versorgung. Und mit einer Festschreibung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf zwei Euro bürdet sie den Apotheken weitere Belastungen auf, obwohl diese nur 1,9 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zu verantworten haben.

Seit Wochen melden sich bei mir Apotheken aus Hochfranken, die beklagen, dass die Sparpolitik, die Kombination aus Personalmangel und dem Anstieg aller Kosten, sie vor existentielle Probleme stellt. Und auch die Ärzte beklagen die vorgesehenen Regelungen. Die Zuschriften zeigen, dass die Befürchtungen sehr konkret bei den Menschen ankommen. Die vorgesehenen Kürzungen werden die Versorgung mit Ärzten und Apotheken auch bei uns noch weiter ausdünnen.

Klar ist, dass alle Akteure einen Beitrag leisten müssen. Doch sollte beim Sparen unbedingt an den richtigen Stellen angesetzt werden. So, wie die Ampel vorgeht, werden uns noch mehr Ärzte und Apotheken, die für das funktionierende Gesundheitssystem so wichtige Anlaufstellen sind, verloren gehen.

Hinzu kommt, dass entgegen allen Versprechungen vor der Bundestagswahl die Hebammenversorgung in den Hintergrund gedrängt wird. So wird es zukünftig keine Refinanzierung von Hebammen auf Wöchnerinnenstationen über das Pflegebudget mehr geben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einem Entschließungsantrag verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, die langfristige Perspektiven aufzeigen. Neben wirksamen Sofortmaßnahmen zur finanziellen Stabilisierung gilt es jetzt, echten Strukturreformen den Weg zu bereiten. Nur so kann die GKV mittelfristig wieder auf eine solide Finanzbasis gelangen. Dazu gehören neben der Anhebung der Pauschale für ALG-II-Empfänger und der Dynamisierung des Bundeszuschusses auch eine Krankenhausreform, die schnellere Hebung von Effizienzreserven sowie die Stärkung von Eigenverantwortung und -vorsorge.

Nach wie vor fordern wir zudem ein Sofortprogramm für Krankenhäuser, die jetzt inflationsbedingt in Not geraten.