Keine Erbschaftssteuererhöhung durch die Hintertür!

30.11.2022

Anlässlich der abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestages am Donnerstag zum Jahressteuergesetz 2022 erklärt der hochfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Friedrich:

Die Ampel-Fraktionen machen es Familien in Zukunft schwerer, das eigene Haus steuerfrei zu vererben. Durch das Jahressteuergesetz 2022, das in dieser Woche beschlossen werden soll, sollen nämlich schon zum 1. Januar 2023 Immobilien, also Häuser, Grundstücke und Wohnungen, steuerlich höher bewertet werden, ohne, dass die Freibeträge entsprechend angepasst werden.

Diese Erbschaftssteuererhöhung durch die Hintertür erfolgt ohne Not. Es gibt keine zwingende Verpflichtung, die steuerliche Neubewertung schon zum Jahreswechsel vorzunehmen. Vielmehr besteht die Möglichkeit, mit dem Jahressteuergesetz 2022 die Steuererhöhung durch eine Anpassung der Freibeträge zu vermeiden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher in einem Antrag eine Anhebung der Freibeträge um 65 Prozent, denn in dieser Größenordnung sind in den vergangenen zehn Jahren die Immobilienwerte gestiegen.