Keine Ungleichbehandlung bei der Maut-Pflicht!

28.06.2024

Zum 1. Juli 2024 tritt die Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen in Kraft. Von der sog. „Handwerkerausnahme“ sind viele gewerbliche Tätigkeiten ausgeschlossen. Dazu erklärt der hochfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Friedrich:

Mit der Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen in die Lkw-Maut belastet die Ampel viele unserer heimischen Unternehmen. Gerade in der aktuell bereits enorm angespannten Situation verschlechtert die Ampel damit weiter die Rahmenbedingungen unserer Wirtschaft. 

Die sog. Handwerkerausnahme wurde von der Regierung beschlossen, um kleine Handwerksbetriebe oder mit dem Handwerk vergleichbare Betriebe nicht zu überfordern. Die der Ausnahme zugrunde liegende Liste führt zu Ungleichbehandlungen und muss deshalb erweitert werden.

Es müssen deutlich mehr gewerbliche Tätigkeiten von der Maut befreit werden, die handwerksmäßig erbracht werden und mit Transportaufgaben verbunden sind. Dazu gehören der gewerbliche nicht- und landwirtschaftliche Gartenbau, der vor- und nachgelagerte Bereich der Landwirtschaft, das bürgerschaftliche Engagement der Tafeln, Hausmeisterdienste, Energieversorgung, Entsorgung, Messebau und andere vergleichbare Tätigkeiten.

Die vielen kleinen und mittelständisch geprägten Betriebe brauchen weniger statt immer mehr Bürokratie und Zusatzkosten! Einzelne Berufsgruppen dürfen nicht benachteiligt werden!