Union erzwingt Wiedereinführung der digitalen Mitgliederversammlung für Vereine!

09.02.2023

Der Bundestag beschließt heute das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht. Dazu erklärt der hochfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Friedrich:

Während der Pandemie haben sich digitale Mitgliederversammlungen bei Vereinen bewährt. Nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine keine digitalen Mitgliederversammlungen mehr durchführen, wenn die Satzung das nicht hergab. Für Vereine bedeutete das plötzlich wieder weniger Flexibilität. Die Union hat dieses Thema so lange auf die Tagesordnung gesetzt, bis die Ampel endlich die Notwendigkeit einer dauerhaften gesetzlichen Regelung erkannt hat.

Vorstände wissen am besten, ob eine Mitgliederversammlung im eigenen Verein in Präsenz, hybrid oder digital durchgeführt werden sollte. Daher wollte die Union, dass rein digitale Mitgliederversammlungen auch aufgrund eines Vorstandsbeschlusses erlaubt werden sollten. Die Ampel-Koalition macht es in dem Gesetz, wie es heute beschlossen werden soll, unnötig kompliziert und fordert einen vorherigen Mitgliederbeschluss. Alles in allem setzen wir mit unserer Beharrlichkeit jedoch eine echte Vereinfachung für die Vereinsarbeit durch, indem hybride und digitale Versammlungen als Alternative zum Treffen in Präsenz für unsere Vereine künftig wieder möglich sind.

Hintergrund: Künftig können Vereine mit Vorstandsbeschluss bestimmen, dass Mitgliederversammlungen hybrid stattfinden. Hybrid heißt dabei, dass sich Mitglieder je nach Wunsch entweder am Veranstaltungsort einfinden oder digital zuschalten können. Für rein digitale Mitgliederversammlungen braucht es einen einmaligen Mitgliederbeschluss. Nicht mehr erforderlich ist, dass die Vereinssatzung angepasst werden muss.