Unternehmen nicht belasten!

15.12.2022

Anlässlich des Wirksamwerdens des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ab dem 1. Januar 2023 erklärt der hochfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Friedrich:

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) versucht, einen fairen Weg zwischen Achtung der Menschenrechte und Umwelt einerseits und der nicht übermäßigen zusätzlichen Belastung von Unternehmen andererseits zu finden. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass es vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen schwierig ist, seine Vorlieferanten zu kontrollieren und so das Gesetz rechtssicher umzusetzen.

In der jetzigen Phase, in der die Unternehmen schwer belastet sind, sollte deswegen das Wirksamwerden des LkSG auf den 1. Januar 2025 verschoben werden. Außerdem muss bereits jetzt dafür gesorgt werden, dass die künftige Anwendung so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet wird. Zudem muss die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie dafür Sorge tragen, dass im Ergebnis keine gegenüber dem LkSG verschärften Regelungen und keine zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen eingeführt werden.