Waffenrecht – Kein Aktionismus!

04.04.2023

Nach der Amoktat in Hamburg-Alsterdorf hat die Bundesinnenministerin ihre vor einem Jahr erhobenen Forderungen nach einer Waffenrechtsverschärfung wiederholt. Dazu erklärt der hochfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Friedrich:

Taten wie in Hamburg geben Anlass genug, über eine Reform des Waffenrechts nachzudenken. Reflexartige Rufe nach einer Verschärfung verbieten sich allerdings. Vor einer Verschärfung muss geprüft werden, ob und wo es Lücken oder Schwachstellen im Gesetz gibt. Alles andere ist eine Instrumentalisierung der Tat für längst geplante Vorhaben, die die konkrete Tat womöglich gar nicht verhindert hätten.

Das deutsche Waffenrecht zählt schon heute zu den strengsten der Welt. Die letzte Waffenrechtsnovelle ist vor gerade einmal zweieinhalb Jahren in Kraft getreten. Nun muss eine sorgfältige Evaluierung erfolgen. Damit hat die Bundesinnenministerin allerdings noch nicht einmal begonnen – trotz entsprechender Vereinbarung im Koalitionsvertrag.

Wichtig ist und bleibt, dass die Waffenbehörden die bestehenden strengen Regeln konsequent anwenden. Daher kommt es insbesondere auch auf die Umsetzung der bestehenden Regelungen an: Digitalisierung der Verfahren, eine bessere personelle Ausstattung der Waffenbehörden und bessere behördliche Vernetzung.

Änderungen des Waffenrechts sind nur dann vertretbar, wenn sie einen tatsächlichen Mehrwert an Sicherheit bringen und nicht unverhältnismäßig in die bereits stark beschränkten Rechte von Jägern und Schützen eingreifen.